Wie werden Leistungen bezahlt, wenn unser RLV/QZV ausgeschöpft ist?
Über das RLV/QZV hinausgehende Leistungen werden mit einer Fachgruppenquote (Haus-/Fachärzt:innen getrennt) vergütet. Die entsprechende Quote wird Ihnen mit dem Honorarfestsetzungsbescheid (HFB) mitgeteilt.