Wie ist die Fallzahlzuwachsbegrenzung in den schlechter versorgten KV-Bezirken geregelt?
Die Fallzahlzuwachsbegrenzung gilt generell für alle Praxen in allen Bezirken. Der Vorstand kann aber für Arztgruppen, die einen Versorgungsgrad von unter 110 Prozent haben, die Fallzahlzuwachsbegrenzung aufheben.