Gibt es eine Pflicht Patient:innen per Telefon krank zu schreiben?
Die telefonische AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist keine Verpflichtung. Ärzt:innen können selbst entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder ihre Patient:innen nur nach sorgfältiger Untersuchung als arbeitsunfähig beurteilen.