Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Wie viele Stunden können bei der Akutbehandlung für Bezugspersonen zum Ansatz gebracht werden?
Es stehen sechs zusätzliche Einheiten á 25 Minuten je Krankheitsfall (siehe FAQ Nr. 363) bei Patient:innen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie bei Patient:innen mit geistiger Behinderung (ICD-10: F70-F79) zur Verfügung.