Sollte es durch TSS-Terminfälle zu einer Überschreitung der Leistungsobergrenze (LOG) im Jobsharing kommen, wird dies seitens der KV Berlin toleriert oder sanktioniert?
Überschreitet die abgerechnete Leistungsmenge die festgelegte Obergrenze, wird jeder Leistungsbereich um den Prozentsatz gekürzt, der sich aus Obergrenze und Anforderung ergibt (lineare Honorarkürzung).