Darf ich eine Leistung nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) mehrfach abrechnen oder aufteilen?
Nein, eine Hybrid-DRG darf nur einmalig für alle Leistungserbringenden abgerechnet werden. Die Aufteilung ist von den Leistungserbringenden selbst durchzuführen. Informationen über weitere Möglichkeiten folgen über die Kommunikationskanäle der KV Berlin.