Wie muss ich vorgehen, wenn ich meine Abrechnung korrigieren möchte?
Abrechnungskorrekturen reichen Sie bitte schriftlich und mit Begründung innerhalb eines Monats nach Ablauf der Abgabefrist (im Sinne des § 4b der Abrechnungsordnung) ein, adressiert an die Abteilung Abrechnung.