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Wie beantrage ich die Kostenerstattungen von Pauschalen für die Konnektor-Updates PTV3, PTV4 und PTV5?
Für den Anspruch auf Kostenerstattung ist kein gesonderter Antrag notwendig. Die in der Vertragsarztpraxis vorhandene Konnektorversion scheint üblicherweise in der Abrechnungsdatei auf und dient der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin als Nachweis, um die Anspruchsberechtigungen für die Kostenerstattung zu verifizieren.