Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Es wird eine Ersatzbescheinigung der Krankenkasse anstatt der eGK vorgelegt. Ist diese gültig?
Ja. Aktuell häufen sich die Meldungen, dass Patient:innen aufgrund von kassenseitigen Lieferschwierigkeiten bei Ihnen in der Praxis mit einer Ersatzbescheinigung erscheinen. Diese ist zeitlich befristet und stellt ebenfalls einen gültigen Anspruchsnachweis dar. Die Versichertenstammdaten sind in diesem Sonderfall von der Ersatzbescheinigung manuell in das Praxisverwaltungssystem zu übernehmen.
Folgende Daten sind zu erheben:
- Bezeichnung der Krankenkasse
- Name und Geburtsdatum des Versicherten
- Versichertenart
- Postleitzahl des Wohnorts
- Nach Möglichkeit die Versichertennummer
Weitere Informationen zum Ersatzverfahren erhalten Sie hier.