Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Darf ich während meines Urlaubs bzw. meiner Abwesenheit auf umliegende Praxen verweisen?
Nein. Bitte stimmen Sie Ihre Praxisvertretung mit einer Kollegin/einem Kollegen der gleichen Fachrichtung ab und informieren Sie Ihre Patient:innen per Aushang, Bandansage und per Hinweis auf Ihrer Website.
Das generelle Verweisen auf Nachbarkolleg:innen oder gar die 116117 ist unzulässig.