Muss bei der Krebsvorsorge (Pap+ HPV) nach drei Jahren genau auf den Monat von der letzten Untersuchung geachtet werden?
Nein. Patient:innen haben nach Ablauf von drei Jahren ein Anrecht auf eine erneute Krebsvorsorge-Untersuchung. Diese muss weder taggenau, noch quartalsbezogen sein. Ausschlaggebend ist das Kalenderjahr.