Untersuchung zur Verbeamtung von Lehrkräften: Dürfen Patient:innen dem zur Gesamteinschätzung benötigten Facharzt bzw. der Fachärztin bekannt sein?
Nein, die zu untersuchende Lehrkraft darf nicht bereits bei den jeweiligen Ärzt:innen bzw. in der jeweiligen Praxis in Behandlung gewesen sein. Dies gilt gleichfalls für hinzugezogene Fachärzte.