Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Benötige ich als Vertragsärzt:in/-psychotherapeut:in eine Berufshaftpflichtversicherung?
Ja, gemäß § 95e SGB V sind Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen verpflichtet, sich ausreichend gegen die sich aus der Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren zu versichern. Dies gilt entsprechend für MVZ sowie für ermächtigte Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, soweit für deren Tätigkeit im Rahmen der Ermächtigung kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.