Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Wie gehe ich damit um, wenn ein Krankenhaus neben der Einweisung weitere Bescheinigungen einfordert?
Zum Teil kommt es vor, dass Krankenhäuser ungerechtfertigt Bescheinigungen einfordern und Patient:innen diese in der Praxis ausgestellt haben möchten. Mögliche Forderungen sind: eine zusätzliche Überweisung, eine doppelte Einweisung, eine Einweisung zur ambulanten Nachsorge sowie die Einweisung in die Spezialambulanz.
Vertragsärzt:innen sollten die Forderungen stets prüfen. Sollten unzulässige Bescheinigungen angefordert werden, kann den Patientinnen und Patienten das Formular zu „Einweisungen / Überweisungen“ der KV Berlin ausgehändigt werden. Auf dem Formular kann angegeben werden, warum das Mitgeben von der jeweils in dem Fall entsprechenden Bescheinigung nicht möglich ist.