Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Wer ist zuständig für Blutentnahmen, deren Ergebnisse Radiologen für Kontrastmitteluntersuchungen benötigen (TSH, Kreatinin) – die Radiologen, die die Untersuchung veranlassen, selbst oder wir Hausärzte?
Radiologen sind vertragsärztlich verpflichtet, für die Erbringung der von ihnen veranlassten Laboraufträge selbst Sorge zu tragen.
Zur Erläuterung: Der Sachverhalt zur Erbringung von Laboraufträgen bei bildgebender Diagnostik ist in der Röntgenverordnung (§ 23 RöV) und im BMV-Ärzte (§ 24 BMV-Ä) wie folgt beschrieben:
„Auch wenn der zum Radiologen überweisende Arzt bereits eine Anforderung formuliert hat, obliegt es dem Radiologen selbst, die rechtfertigende Indikation (§ 23 RöV) zu stellen.
Eine Übertragung von Laboruntersuchungen und damit von Laborbudgets an Hausärzte ist weder nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab noch nach dem Bundesmantelvertrag für Ärzte möglich.
Der Radiologe selbst ist somit der Veranlasser der Laboruntersuchung. Übernimmt ein Hausarzt die Bestimmung von Laborparametern für diagnostische Untersuchungen, nimmt er entgegen § 24 BMV-Ä eine fremde Diagnostik vor.