Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten ("Frühbehandlungsstrukturvertrag") vom 12.02./19.02.2015 zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost, gültig ab 01.01.2015, LESEFASSUNG
Angebotsmeldung des Arztes, Information gemäß § 2 Abs. 3 des Strukturvertrages zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten (Frühbehandlungsstrukturvertrag) nach §73a SGB V zwischen der AOK Nordost und der KV Berlin
Protokollnotiz vom 17.10.2022 zur Anlage 1 zum Strukturvertrag gemäß § 73a SGB V zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten ("Frühbehandlungsstrukturvertrag") Vertrag über Maßnahmen zur Darmkrebsfrüherkennung, Wirkung zum 01.01.2023
Vertrag vom 29.11.2012 für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern nach § 73c SGB V mit IKK; gültig ab 01.01.2013
Anlage 1: Leistungsbeschreibung zum Vertrag vom 29.11.2012 für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern nach § 73c SGB V mit IKK; gültig ab 01.01.2013
Anlage 2: Teilnahmeerklärung zum Vertrag vom 29.11.2012 für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern nach § 73c SGB V mit IKK; gültig ab 01.01.2013
2. Nachtrag vom 04.04.2017 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin mit Knappschaft; gültig ab 01.04.2017
3. Nachtrag vom 28.08.2017 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2017
4. Nachtrag zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Zusatzvereinbarung vom 19.05.2020 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2020
1. Nachtrag vom 10.01./25.01./07.02.2012 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.01.2012
2. Nachtrag vom 04.04.2017 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2017
3. Nachtrag vom 28.08.2017 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2017
4. Nachtrag zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
1. Protokollnotiz vom 28.06.2010 (Hausärzte) zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2010
2. Protokollnotiz vom 28.06.2010 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2010