Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen können derzeit an der jährlichen Befragung „PraxisBarometer Digitalisierung“ teilnehmen, um ihre Erfahrungen und Erwartungen zu teilen.
Seit dem 1. Juli müssen Vertragsärzte operative Eingriffe bei Brustimplantaten an das neue Implantateregister Deutschland melden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zum 1. Juli steigen die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung um 4,22 Prozent. Zudem werden neue Leistungen aufgenommen, etwa zur Schmerztherapie.
Die KBV stellt eine neue Empfehlung zur Labordiagnostik bereit, die über die Abklärung einer isoliert verlängerten partiellen Thromboplastinzeit (PTT) informiert.
Ab dem 1. Juli müssen Praxen nicht mehr wöchentlich ihre tagesbezogenen COVID-19-Impfdaten über das Impf-DokuPortal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermitteln.
Anlage 8: Technische Anlage zum Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsbverband der Frauenärzte e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vom 23.04.2024 mit Wirkung zum 01.05.2024
Anlage 5: Fragebogen (Muster) zum Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsbverband der Frauenärzte e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vom 23.04.2024 mit Wirkung zum 01.05.2024
Anlage 4: Teilnahmeerklärung Versicherte zum Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsbverband der Frauenärzte e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vom 23.04.2024 mit Wirkung zum…
Anlage 3: Patienteninformation zum Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsbverband der Frauenärzte e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordiniderung vom 23.04.2024 mit Wirkung zum 01.05.2024
Seit 1. Juli können auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Für Haus- und Facharztpraxen gibt es Hinweise zur Patientinneninformation.