Rundschreiben April 2020: Ausnahmeregelungen für Schulungen und Dokumentationen in allen Disease-Management-Programmen aufgrund der COVID-19- Pandemie in der KV Berlin
Dreiseitiger Vertrag nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK, vdek, BKK LV, IKK LV, Knappschaft, SVLFG, Berliner Krankenhausgesellschaft; gültig ab 01.07.2016
Gesamtvertrag zwischen der KV Berlin und der BKK LV Ost zum Beschluss des LSA vom 15.12.2009 für im Bereich der KV Berlin zugelassene , angestellte, und ermächtigte Ärzte; gültig ab 01.01.10
Protokollnotiz vom 24.10.2004 zur Ergänzungsvereinbarung vom 27.10.2004 zum Gesamtvertrag zwischen der KV Berlin und den Ersatzkrankenkassen vom 20.06.1997
Gesamtvertrag zwischen der KV Berlin und der BIG Gesundheit für IKKn vom 21.10.2008 für im Bereich der KV Berlin zugelassene , angestellte, und ermächtigte Ärzte; gültig ab 01.07.08
Gesamtvertrag vom 08.12.2011 zwischen der KV Berlin und der Knappschaft für die im Bereich der KV Berlin zugelassene , angestellte, und ermächtigte Ärzte; gültig ab 01.01.12
Vereinbarung über der Vergütung von Sach- und Dienstleistungen bei der Durchführung von LDL-Eliminationen zwischen der KV Berlin und der AOK und der BKK; gültig ab 01.10.01