Anlage 2: Teilnahmeerklärung zum Vertrag vom 29.11.2012 für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern nach § 73c SGB V mit IKK; gültig ab 01.01.2013
2. Nachtrag vom 04.04.2017 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin mit Knappschaft; gültig ab 01.04.2017
3. Nachtrag vom 28.08.2017 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2017
4. Nachtrag zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Zusatzvereinbarung vom 19.05.2020 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2020
1. Nachtrag vom 10.01./25.01./07.02.2012 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.01.2012
2. Nachtrag vom 04.04.2017 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2017
3. Nachtrag vom 28.08.2017 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2017
4. Nachtrag zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
1. Protokollnotiz vom 28.06.2010 (Hausärzte) zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2010
2. Protokollnotiz vom 28.06.2010 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2010
Vereinbarung vom 10.01.2012 zur Umsetzung der Protokollnotizen vom 28.06.2010: Einbehalt und Abführung einer Sachkostenpauschale für die Dokumentationsvorlage im Rahmen der Umsetzung der Verträge zur U10/U11/J2 mit der Knappschaft; gültig ab 01.01.2012
Zusatzvereinbarung vom 19.05.2020 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin ach § 73c SGB V vom 28.06.2010 mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2010
Vertrag vom 18.07.2014 über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Vorsorge nach § 73a SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2014
Teilnahmeerklärung des Versicherten (J2) zum Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom 15.07.2012 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2018
Teilnahmeerklärung des Versicherten (U10/U11) zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2018
Technische Anlage vom 12.01.2012 zu den U10/U11- und J2-Verträgen mit der Techniker Krankenkasse über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11 / J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin; gültig ab 01.01.2012
Technische Richtlinie vom 15.02.2012 zu den U10/U11- und J2-Verträgen mit der Techniker Krankenkasse nach § 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2 und U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin
Technische Richtlinie vom 15.07.2013 zu den U10/U11 und J2-Verträgen mit der Techniker Krankenkasse nach § 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2 und U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin
1. Nachtrag vom 27.03./16.04.2013 zum J2-Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.04.2013