Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Aufstellung der als Sprechstundenbedarf verordnungsfähigen Mittel, Anlage 1 zur Vereinbarung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 01.04.2007
Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Kommentar, Anlage 2 zur Vereinbarung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 01.04.2007
Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Ergänzungsvereinbarung vom 16.01.2014 zur Vereinbarung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 01.07.2013
Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Ergänzungsvereinbarung vom 12.11.2015 zur Vereinbarung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 01.08.2015
Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Ergänzungsvereinbarung vom 30.09.2016 zur Vereinbarung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 30.09.2016
Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Ergänzungsvereinbarung vom 27.04.2021 zur Vereinbarung vom 02.02.1999 in der Fassung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 01.05.2021
Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Ergänzungsvereinbarung vom 25.06.2021 zur Vereinbarung vom 02.02.1999 in der Fassung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 01.07.2021
Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Ergänzungsvereinbarung vom 18.08.2021 zur Vereinbarung vom 02.02.1999 in der Fassung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 30.08.2021
Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Ergänzungsvereinbarung vom 12.09.2022 zur Vereinbarung vom 02.02.1999 in der Fassung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 01.10.2022
Sprechstundebedarfsvereinbarung mit den Krankenkassenverbänden: Nachtrag vom 28.07.2009 zur Vereinbarung vom 05.12.2007 über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 28.07.2009
Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V sowie über die Verwendung der Finanzmittel für die Sicherstellung des Notdienstes gemäß § 105 Abs. 1b Satz 5 SGB V Kalenderjahr 2019
Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V sowie über die Verwendung der Finanzmittel für die Sicherstellung des Notdienstes gemäß § 105 Abs. 1b Satz 5 SGB V Kalenderjahr 2020
Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V sowie über die Verwendung der Finanzmittel für die Sicherstellung des Notdienstes gemäß § 105 Abs. 1b Satz 5 SGB V Kalenderjahr 2021
Vertrag vom 21.10.2019 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes, gültig vom 11.05.-31.12.2019
Vertrag vom 17.08.2020 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes, gültig vom 01.01.-31.12.2020
Vertrag vom 23.04.2021 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes, gültig vom 01.01.-31.12.2021
Vertrag vom 15.03.2022 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes für das Vertragsgebiet Berlin, gültig vom 01.01.-31.12.2022
Vertrag vom 24.02.2022 zwischen der KV Berlin und dem Land Berlin gemäß § 75 Abs. 6 SGB V über die ambulante ärztliche Versorgung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine mit Anspruch auf medizinische Leistungen nach §§ 4, 6 AsylbLG, gültig ab 24.02.2022
Vergütungsvereinbarung vom 18.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der AOK Nordost, gültig ab 01.01.2016