Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Sachbearbeiterin / Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung Arztkontokorrent. Die entsprechenden Kontaktdaten können Sie Ihrem Zahlungsavis entnehmen. Bitte berücksichtigen Sie die Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 7 bis 15 Uhr.
Die extrabudgetäre Vergütung im Rahmen einer TSVG-Fallkonstellation bezieht sich immer auf den gesamten Arztgruppenfall (Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztgruppe einer Praxis in demselben Kalendervierteljahr zu Lasten derselben Krankenkasse).
Mit der Vermittlung eines Termins kommt noch kein Behandlungsvertrag zustande. Ein Ausfallhonorar wurde zwar politisch gefordert, konnte bisher jedoch nicht durchgesetzt werden.
Im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist insoweit nur geregelt, dass Hausbesuche in angemessenem Umfang auf die Sprechzeiten angerechnet werden. Wie eine „angemessene“ Anrechnung von Hausbesuchszeiten erfolgen soll, gibt der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) vor. Leider ist die Festlegung…
Seit 1. Januar 2024 gilt ein neuer Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Über die Änderungen hatte die KV Berlin bereits in vergangenen PIDs sowie in einem Videovortrag (abrufbar in der Mediathek im Mitgliederbereich der Website) informiert. Als zusätzliches Angebot veranstaltete die KV Berlin am 19.…
Arzneimittel, Wirkstoff und Zulassungsstatus Aktuelle Verfügbarkeit zur ambul. Versorgung Prophylaxe Therapie Ergänzende Hinweise Ronapreve® Casivirimab/ Imdevimab zugelassen Produktinfo Ja Ja Ja …
Gebot der Unabhängigkeit nach § 27b Abs. 1 Satz 2 SGB V Die Zweitmeinung kann nicht bei einem Arzt bzw. einer Ärztin oder einer Einrichtung eingeholt werden, durch den oder durch die der Eingriff durchgeführt werden soll.
Finanzielle Beziehungen vgl. § 7 Abs. 6 Zm-RL Antragsteller sind…
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie), Inkrafttreten: 10.2.1993, in der derzeit…
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur kurativen Mammographie (Mammographie-Vereinbarung), Inkrafttreten: 01.04.2011, in der derzeit geltenden Fassung
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Praxis-Service…
Fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte gemäß § 7 der genannten Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie
Bitte beachten Sie: Ungeachtet dessen ist grundsätzlich die Bindung des Arztes/der Ärztin an die Grenzen des Fachgebietes, für das er oder sie zur Teilnahme an der…
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