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Welche technischen Voraussetzungen muss ich für die elektronische Patientenakte (ePA) erfüllen?
Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie für die ePA erfüllen:
- Anbindung an die TI
- Konnektor-Update ePA-Konnektor (Update-Stufe PTV 4)
- Update des Praxisverwaltungssystems (ePA-Modul)
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) G2 für die elektronische Signatur (QES). Einige Daten der ePA erfordern eine elektronische Signatur und machen die ePA deshalb auch erst tatsächlich nutzbar.
Für den Zugriff auf die ePA erhält der/die Patient:in einen PIN durch die Krankenkasse.
Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite zu den TI-Anwendungen.