Nein, die Übergangsregelung gilt derzeit bis zum 31. Dezember 2024. Ob Sie in 2025 fortgeführt wird, ist derzeit noch unklar. Geplant ist, dass die Übergangsregelung 2025 durch ein neues Abrechnungsverfahren ersetzt wird.
Nach Aussagen der KBV hat sich der GKV-Spitzenverband bereits klar positioniert und erklärt, dass die Kassen Eingriffe nach EBM nicht bezahlen werden, wenn es für sie eine Hybrid-DRG gibt. Die KV Berlin empfiehlt deshalb dem Wortlaut der Verordnung zu § 115f SGB V (Hybrid-DRG) entsprechend für…
Für die Abrechnung ermitteln Sie zunächst mit Hilfe eines Groupers die anhand der Leistungsmerkmale in Frage kommende Hybrid-DRG. Eine Grouper-Lösung finden Sie im Online-Portal der KV Berlin. Die Hybrid-DRG tragen Sie anschließend mit Hilfe der zugeordneten GOP in das PVS-System ein.
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Der Service ist bis zum 30. Juni 2024 für KV-Mitglieder kostenlos. Wie bereits die heutige Abrechnung wird auch dieser Service danach Geld kosten. Höhe bzw. Berechnungsmethode werden derzeit noch erarbeitet und auf unseren Seiten bekannt gegeben, sobald diese vorliegen.
Ja, die zwischen KBV und GKV-Spitzenverband getroffene Übergangslösung wird im Rahmen der üblichen Quartalsabrechnung durch die KV Berlin durchgeführt.
Im Online-Portal der KV Berlin befindet sich unter Meldungen / Anträge > Vertragsmanagement > Hybrid-DRG > Grouper eine Möglichkeit, die in Frage kommende Hybrid-DRG zu ermitteln.
Der Grouper dient zur Ermittlung der in Frage kommenden Hybrid-DRG auf Grund der eingegebenen Leistungsmerkmale. Im Ergebnis ermittelt er die abzurechnende Hybrid-DRG.
Die abrechenbaren Hybrid-DRG befinden sich in der Anlage 2 der Hybrid-DRG Verordnung. Jeder Hybrid-DRG ist eine GOP zugeordnet.
Hybrid-DRG GOP G09N 83001 G24N 83002 G24M 83003 I20N 83004 I20M 83005 …
Nein, eine Hybrid-DRG darf nur einmalig für alle Leistungserbringenden abgerechnet werden. Die Aufteilung ist von den Leistungserbringenden selbst durchzuführen. Informationen über weitere Möglichkeiten folgen über die Kommunikationskanäle der KV Berlin.
Eine Hybrid-DRG dürfen nur Vertragsärzt:innen, die eine Zulassung zum ambulanten Operieren haben, oder Krankenhäuser abrechnen.
Nein, denn die telefonische Erreichbarkeit dient ausschließlich der Terminvereinbarung. Andere zeitintensive Tätigkeiten am Telefon, wie das Abhören des Anrufbeantworters, Rückruf des Patienten, telefonische Abklärung der Indikation bzw. Passung, werden im Rahmen der psychotherapeutischen…
Therapiesitzungen werden mit folgenden Suffixen gekennzeichnet:
Akutbehandlung Akutbehandlung i.R.d. Videosprechstunde V mit Bezugsperson W Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung …
Ja, bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist dies unproblematisch.
Der/die Versicherte hält seine/ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in die Videokamera und bestätigt mündlich, dass der Versichertenschutz besteht. Die Daten werden manuell in des PVS übernommen. Bei bekannten Patient:innen können die Daten aus dem Vorquartal übertragen werden, vorausgesetzt…
Die Kennzeichnung erfolgt durch die Symbolnummer 88220.
Der Zuschlag kann bei jeder Videosprechstunde abgerechnet werden. Allerdings beträgt der Höchstwert für das Punktzahlvolumen für die GOP 01450 1.899 Punkte je abrechnendem/r vertragsärztlichen bzw. –psychotherapeutischen Leistungserbringer:in
Alle psychotherapeutischen sowie ärztlichen Leistungen, die im Rahmen einer Videosprechstunde abgerechnet werden können, hat die KBV in einer Übersicht zusammengefasst. Die Abrechnung von darüber hinausgehenden Leistungen ist nicht möglich.
Alle psychotherapeutischen sowie ärztlichen Leistungen, die im Rahmen einer Videosprechstunde abgerechnet werden können, hat die KBV in einer Übersicht zusammengefasst.
In diesen Fällen teilen Sie spätestens mit der Quartalsabrechnung die Beendigung mit, in dem die Sechs-Monatsfrist für eine Therapieunterbrechung endet. Hierzu legen Sie im Abrechnungsprogramm einen Schein im Ersatzverfahren an, rechnen die GOP 88130 ab und fügen in der Feldkennung 5009 den Vermerk…
Das Therapieende ist unverzüglich mit den GOP 88130 (ohne Rezidivprophylaxe) bzw. 88131 (mit Rezidivprophylaxe) über die aktuelle Quartalsabrechnung zu übermitteln. Eine Nachmeldung ist nur in Ausnahmefällen auch noch in den zwei nachfolgenden Quartalen nach Therapieende möglich.