Die Beratung zur ärztlichen Zweitmeinung können Ärzt:innen ab dem 1. Juli 2023 im Krankheitsfall je Indikation sowie bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abrechnen.
Ab dem 1. Juli 2023 können Leistungen zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe vor einer keimzellschädigenden Therapie abgerechnet werden. Dazu werden vier neue GOP in den EBM aufgenommen.
Die Vergütung der Eingangssprechstunde bei der psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung (GOP 37500) wird im EBM rückwirkend zum 1. Oktober 2022 auf 236 Punkte angehoben.
Ab dem 1. Oktober 2023 können Gastroenterologen den Aderlass in bestimmten Behandlungszusammenhängen als Einzelleistung über die GOP 13505 abrechnen. Der EBM wird entsprechend angepasst.