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Wie erhalte ich die Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) erstattet?
Die KV Berlin ist bestrebt, den bürokratischen Aufwand der Kostenerstattung möglichst gering zu halten und Ihnen die Auszahlung nach Inbetriebnahme der TI-Anbindung Ihrer Praxis zu ermöglichen. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang der Quartalsabrechnung. Es ist keine Beantragung erforderlich. Die Erstattung erhalten Sie automatisch, wenn aus Ihrer Abrechnungsdatei zu entnehmen ist, dass Sie VSDM betreiben:
Ihre Praxissoftware erkennt über das oben genannte TI-Modul, dass Sie in Ihrer Praxis das Versichertenstammdatenmanagement betreiben und vermerkt dies in Ihrer Quartalsabrechnung.
Informationen zu den TI-Komponenten sowie zur Finanzierung finden Sie hier.