Hinweise zur Veröffentlichung
Ärzt:innen, die sich für eine Praxisnachfolge interessieren, richten ihre Anfrage auf Veröffentlichung ihres Angebots bitte an:
KV Berlin Abt. Arztregister Masurenallee 6 A 14057 Berlin
oder
030 / 31 003-311
Anschließend werden die Kontaktdaten der…
Nein, bis zu 17,5 Prozent der Behandlungsfälle können als offenen Sprechstunde abgerechnet werden. Soweit auf der Fachgruppenebene die abgerechnete Leistungsmenge in der offenen Sprechstunde um mehr als drei Prozent zum Vorjahresquartal gesteigert wird, wird auf der Arztgruppenebene eine…
Ja, eine Steigerung bis zum Fachgruppendurchschnitt ist weiterhin möglich.
Sämtliche HVM-Änderungen gelten nur für budgetierte Leistungen, welche MGV-Leistungen sind.
Die Fallwerte können der Übersicht je Quartal und Arztgruppe entnommen werden.
Die Fallzahlabsenkung erfolgt auf der individuellen Praxisfallzahl, jedoch wurde auch der Fachgruppendurchschnitt um zehn Prozent reduziert.
Grundsätzlich erfolgt durch die zehnprozentige Fallzahlabsenkung keine Änderung der Ihnen mitgeteilten Job-Sharing Obergrenzen.
Entscheidend ist, ob Sie Ihr Budget überschreiten. Die Überschreitung des Budgets richtet sich allein nach den abgerechneten Leistungen. Für die Bemessung des Budgets ist die zugewiesene RLV-Fallzahl des Vorjahresquartals und die abgerechnete RLV-Fallzahl des aktuellen Quartals relevant. Wichtig…
Die zehnprozentige Absenkung der Fallzahl in 2024 ist eine individuelle HVM-Regelung der KV Berlin und wurde von der Vertreterversammlung beschlossen.
Unterschiedliche Faktoren beeinflussen den Fallwert. Hier wären zu nennen die Fallzahl und das zur Verfügung stehende Geld. Wenn die Arztgruppe ihre Fallzahl insgesamt um fünf Prozent steigert, kann durch die Absenkung um zehn Prozent nur eine Fallwertsteigerung von circa fünf Prozent herbeigeführt…
Mit einer Ausdeckelung der Hausärzt:innen (gegebenenfalls ab dem 1. Quartal 2025) muss auch die HVM-Systematik angepasst werden. Bis mindestens Ende 2024 wird die derzeitige HVM-Regelung fortbestehen.
Aus unternehmerischer Sicht ist es wichtig in der Praxis das zugewiesene Budget im Blick zu behalten, sodass das RLV möglichst nicht überschritten wird. Dabei ist abzuwägen, ob die Aufrechterhaltung der Fallzahl innerhalb der Praxis gegebenfalls durch eine Leistungsausdehnung je Fall (nur…
Die Fallzahlzuwachsbegrenzung gilt generell für alle Praxen in allen Bezirken. Der Vorstand kann aber für Arztgruppen, die einen Versorgungsgrad von unter 110 Prozent haben, die Fallzahlzuwachsbegrenzung aufheben.
Die Steigerung wird nicht auf zwei Prozent festgeschrieben, sondern wird anhand der Versichertenentwicklung in Berlin ermittelt. Die Werte lagen in den letzten Quartalen immer ca. bei einem Prozent.