Nach Kritik von KBV und KVen hat das BMG die Festlegungen zur TI-Finanzierung überarbeitet. U. a. erhalten große Praxen eine höhere Pauschale und die Frist für den eArztbrief wurde verschoben.
Das E-Rezept wird zum neuen Standardverfahren zur Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Themenseite fasst die wichtigsten Informationen zu den technischen Voraussetzungen, Funktionen und Einsatzbereichen zusammen.
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Abrechnungsvereinbarung verständigt, die rückwirkend zum 1. Januar gilt. Die KV Berlin arbeitet derzeit an der Umsetzung der Abrechnungsmöglichkeit.
…Bedarfsplan, Fortschreibung zum Letter of Intent (LOI) / Anpassung der Tabellen zur Versorgungs-
steuerung mit bezirklichen Versorgungsgraden, Stichtag 01.07.2024
Der Bewertungsausschuss (BA) hat eine Detailänderung im EBM bezüglich der Kostenpauschale für den Versand ärztlicher Bescheinigungen bei Erkrankung eines Kindes beschlossen.
…Organigramm der KV Berlin Stand 01.11.2024 VERTRETERVERSAMMLUNG Dr. Gabriela Stempor, Vorsitzende Dr. Kerstin Zeise, stellv. Vorsitzende VORSTAND Dr. Christiane Wessel VORSTAND Dr. Burkhard Ruppert stellv. Vorstandsvorsitzende Büro VV* VORSTAND Günter Scherer Vorstandsmitglied Vorstandsvorsitzender …
Früherkennungsuntersuchung Kinder- und Jugendmedizin: Augenscreening bei Klein-/Kindern (Knappschaft): Teilnahmeerklärung zum Vertrag für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern
Genehmigungspflichtige Leistung Psychotherapie Ärzte / Psychoanalyse, Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Ärztliche Psychotherapeuten gemäß Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
Seit dem 3. Quartal 2023 gelten neue Regelungen bei der Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI). Die KV Berlin hat nun das Prüfverfahren zur Nachweispflicht festgelegt.
Vertretung, Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines Vertreters für eine nachzubesetzende Arztstelle (gem. § 32b Abs. 6 Ärzte-ZV) Zulassungsbezirk Berlin-Bundeshauptstadt
Eine neue Aufklärungskampagne von KBV und KVen informiert über die aktuelle Situation in der ambulanten Gesundheitsversorgung. Sie zeigt wie gefährdet die besondere Nähe zwischen Arzt und Patient ist.