Zur angemessenen Berücksichtigung der kooperativen Behandlung von Patient:innen in dafür gebildeten Versorgungsformen wird das zu erwartende praxisbezogene RLV und QVZ je Versorgungsbereich durch einen prozentualen Zuschlag erhöht und dieser mit 80 % auf das RLV und QZV angerechnet. Die genaue…
Ein QZV wird automatisch erst nach einem Jahr berücksichtigt, wenn wir anhand Ihrer Abrechnung erkennen können, dass Sie die entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) auch abgerechnet haben. Für eine sofortige Berücksichtigung ab Genehmigungsbescheid müssen Sie im Online-Portal einen…
Die RLV- Fachgruppendurchschnitte sind sowohl in Ihrem RLV-Bescheid und als auch auf der KV-Website aufgeführt.
Ein Wachstum auf den Fachgruppendurchschnitt ist generell immer möglich. Für Altpraxen erfolgt die Berücksichtigung allerdings erst ein Jahr später. Bei den nach den Regelungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) als Jungpraxen geltenden Praxen wird die Erhöhung der Fallzahl noch im gleichen…
Nein, ASV-Leistungen lösen keinen RLV-relevanten Fall aus.
Über das RLV/QZV hinausgehende Leistungen werden mit einer Fachgruppenquote (Haus-/Fachärzt:innen getrennt) vergütet. Die entsprechende Quote wird Ihnen mit dem Honorarfestsetzungsbescheid (HFB) mitgeteilt.
Nein, in der Zukunft sollen die Konnektoren updatefähig sein.
Für technisch defekte Konnektoren und Kartenterminals, die ersetzt werden müssen, haben die Krankenkassen einen Pauschalbetrag für die Erstattung bereitgestellt. Die Kostenerstattung kann über einen formlosen Antrag bei der KV Berlin beantragt werden. Konkrete Details zu den notwendigen Angaben…
Sie können die für Sie relevanten Daten bzw. Dokumente mithilfe von Metadaten suchen. Metadaten sind strukturierte Daten, die die hinterlegten Dokumente beschreiben (z.B. Titel, Zeitpunkt der Untersuchung etc.) Leider gibt es in der ePA keine Möglichkeit die medizinischen Dokumente selbst zu…
Die gematik stellt in Ihrem Video „Demonstration ePA im PVS“ vor, welche Möglichkeiten Sie mit der ePA in Ihrem PVS haben.. Grundsätzlich steht Ihnen bei PVS-spezifischen Fragen Ihr PVS-Anbieter zur Seite.
Die elektronische Patientenakte (ePA) stellt Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen medizinisch relevante Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, etc. zur Verfügung.
So kann sich im Rahmen der Anamnese und Befunderhebung herausstellen, dass die ePA…
Der Abruf der ePA-Daten darf nur aufgrund einer konkreten Behandlungssituation und auch nur nach Einwilligung der Patient:innen erfolgen. Diese ePA-Zugriffsberechtigung wird per App für Ihre Praxis oder auch direkt in Ihren Praxisräumen über die eGK und durch PIN-Eingabe erteilt.
Solange die…
Patient:innen haben über die ePA-App Zugriff auf die eigene Akte. Niedergelassene Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Apotheken und Krankenhäuser können über die Telematikinfrastruktur (TI) auf die ePA zugreifen, wenn Patient:innen den Zugriff vorher gestatten.
Ja, Patient:innen haben einen Anspruch darauf, dass auf ihren Wunsch hin medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung in die elektronische Patientenakte (ePA) eingetragen werden (§ 346 Absatz 1 und Absatz 3 SGB V).
Wenn Patient:innen die Eintragung von alten Dokumenten wünschen,…
Nein, sofern Patient:innen der Praxis vorab eine Zugriffsberechtigung erteilt haben, ist es nicht erforderlich, dass diese Personen bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) anwesend sind.
Nein, die Dokumentation in der elektronischen Patientenakte entbindet nicht von der regulären Dokumentation in der von Ihnen angelegten Patientenakte.
Die elektronische Patientenakte (ePA) kann auf die folgenden Arten befüllt werden:
Ihre Patient:innen laden Daten selbst über eine App in die eigene ePA hoch oder Sie oder Ihr Praxisteam tragen die Daten in die ePA ein.
Sie können Anträge auf Neufestsetzung des Praxisbudgets (RLV) bis spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Honorarbescheides für das jeweilige Quartal stellen.
Die Anträge werden zeitnah bearbeitet. Die Entscheidung wird Ihnen unaufgefordert per Post zugehen.
Im Online-Portal erreichen Sie über den Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ „Anträge BEV/ZEV bis IV-2022 bzw. Anträge RLV/QZV ab I-2023“ eine Übersichtseite. Dort finden Sie Ihre gestellten Anträge auf Anpassung des Praxis-Euro-Volumens/Regelleistungsvolumens und die Eingangsbestätigungen…