Die Beratung zur ärztlichen Zweitmeinung können Ärzt:innen ab dem 1. Juli 2023 im Krankheitsfall je Indikation sowie bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abrechnen.
Ab dem 1. Juli 2023 können Leistungen zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe vor einer keimzellschädigenden Therapie abgerechnet werden. Dazu werden vier neue GOP in den EBM aufgenommen.
Die Vergütung der Eingangssprechstunde bei der psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung (GOP 37500) wird im EBM rückwirkend zum 1. Oktober 2022 auf 236 Punkte angehoben.
Ab dem 1. Oktober 2023 können Gastroenterologen den Aderlass in bestimmten Behandlungszusammenhängen als Einzelleistung über die GOP 13505 abrechnen. Der EBM wird entsprechend angepasst.
Vertrag über die besondere Versorgung von schwangeren Frauen zur Vermeidung von Frühgeburten für AOK-Versicherte "Baby on time" gem. § 140a SGB V zwischen der AOK NO und der KV Berlin; In Kraft: 1.10.2019
Baby on Time-Vertrag mit der AOK: Honorarübersicht Gynäkologie/Diabetologie (Anlage 8a und b zum Vertrag über die besondere Versorgung von schwangeren Frauen zur Vermeidung von Frühgeburten für AOK-Versicherte "Baby on time" gem. § 140a SGB V), gültig ab 01.10.2019
Baby on Time-Vertrag mit der AOK: Datenaustausch per SFTP (Secure File Transfer Protocol) (Anlage 10 zum Vertrag über die besondere Versorgung von schwangeren Frauen zur Vermeidung von Frühgeburten für AOK-Versicherte "Baby on time" gem. § 140a SGB V), gültig ab 01.10.2019
eLiSa - electronic Life Saver: Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Vertrag vom 30.01.2020 auf der Grundlage des § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch ein softwaregestütztes Medikationsmanagement für Versicherte der AOK Nordost…