Die KV Berlin möchte ihre Unterstützungsangebote zum Thema E-Health für die Praxen weiter ausbauen. Daher führte das Marktforschungsinstitut Skopos im Auftrag der KV Berlin in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine umfangreiche Studie durch, um die Bedürfnisse der Praxen diesbezüglich besser…
Teilnahme am Vertrag
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung und weitere Informationen zur genehmigungspflichtigen Leistung
Dem Vertrag beigetretene Krankenkassen
mkk – meine krankenkasse zum 15.04.2021 (ehemals BKK VBU) BARMER zum 01.01.2022 KKH zum 01.01.2022 HEK zum 01.04.2022
Weitere…
Erfahren Sie in unserem Video mehr über die elektronische Kommunikation per KIM. Mithilfe anschaulicher Animationen wird gezeigt, wie KIM im Praxisalltag funktioniert, welche Anforderungen dafür notwendig sind und welche Vorteile KIM für die Versorgung mit sich bringt.
Erfahren Sie in…
Weitere Informationen
Anwendungen innerhalb der TI
E-Learningvideos
Veranstaltungsreihe Praxis@digital
DEMO – E-Health-Showpraxis
Was ist die GesundheitsID? Die GesundheitsID ist eine digitale Identität, die ausschließlich auf dem Smartphone des Versicherten gehalten wird. Mit dieser können…
Honorarberichte (PDF)
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
Honorarbericht
Interaktive Grafiken
Wie entwickelt sich das Honorar der Berliner Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen insgesamt? Wie sieht es in den verschiedenen Fachgruppen aus? Antworten gibt der Honorarbericht der KV…
PIBB - Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg GmbH Geschäftsführung: Herr Dr. Michael Krebs, FA f. Psychiatrie und Psychotherapie Frau Alicia Navarro Urena, FÄ f. Psychiatrie und Psychotherapie …
Nein, der neue Honorarverteilungsmaßstab (HVM) hat erst mal keine Auswirkungen auf die Abschlagszahlung. Die Höhe der Abschlagszahlung wird auf der Basis der letzten vier abgerechneten Quartale berechnet.
Die Abschlagszahlung darf nicht höher sein als der maximal berechnete Abschlag gemäß Abrechnungsordnung der KV Berlin. Der maximale Betrag wird Ihnen in der Abfrage angezeigt.
Neupraxen können zunächst keine Abschläge über das Online-Portal an die KV melden.
Weitere Informationen…
Nein. Neupraxen können zunächst keine Abschläge über die Abfrage im Online-Portal an die KV melden. Das Verfahren bleibt wie bisher: Neu an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzt:innen melden bis zur Einreichung der zweiten Quartalsabrechnung ihre Fallzahlen telefonisch an die für…
Nein. Die Abschlagszahlung darf nicht höher sein als der von der KV berechnete maximale Abschlag. Der maximale Betrag wird Ihnen in der Abfrage im Online-Portal angezeigt.
Weitere Informationen zur Anpassung einer Abschlagszahlung finden Sie in der FAQ Nr. 29.
Sie müssen nichts tun. Die Gutschrift wird Ihnen zeitnah ausgezahlt.
Sie müssen zunächst nichts tun. Ihr monatlicher Abschlag wird entsprechend gekürzt oder Sie werden von der KV Berlin aufgefordert den Betrag zurück zu überweisen.
Die Restzahlungen erfolgen i. d. R. für das:
1. Quartal: Mitte/Ende Juli 2. Quartal: Mitte/Ende Oktober 3. Quartal: Mitte/Ende Januar 4. Quartal: Mitte/Ende April