Bei einer Behandlungsdauer von 40 oder mehr Stunden können maximal 8 Stunden und bei einer Behandlungsdauer von 60 oder mehr Stunden maximal 16 Stunden für die Rezidivprophylaxe genutzt werden. Bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Menschen mit einer geistigen Behinderung können – wenn…
Werden im Rahmen einer genehmigten Gruppentherapie Einzelbehandlungen notwendig, die nicht beantragt wurden, können diese in einem Verhältnis von einer Einzelbehandlung auf zehn Gruppenbehandlungen ohne besondere Antragstellung durchgeführt werden. Dabei sind die Einzelbehandlungen dem genehmigten…
Ja, Therapeut:innen rechnen in diesem Fall die Patient:innen ab, für die sie das Formular PTV 2 ausgefüllt haben. Dabei wird die GOP nach der Gesamtgruppengröße ausgewählt.
Weitere Informationen in der FAQ der KBV.
Ja, denn für die Abrechnung des Gruppensettings ist die Gesamtgruppengröße relevant. Die letzte Stelle der GOP im EBM zeigt die Teilnehmerzahl der gesamten Gruppe in der jeweiligen Sitzung an. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass für die Kurz- und Langzeittherapie unterschiedliche GOP angesetzt…
Privatpatient:innen sind bei der Bestimmung der Gruppengröße und somit bei der Wahl der abzurechnenden GOP mitzuzählen.
Beispiel: Bei einer Gruppe aus zwei gesetzlich und einer privat krankenversicherten Person wird nach EBM die GOP der Dreiergruppe für jeden der beiden gesetzlich…
Ja, in diesem Fall erfolgt bei der Abrechnung die Kennzeichnung der GOP mit einem „H“.
Nein, die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung kann keine probatorischen Sitzungen (GOP 35150) ersetzen, da die inhaltlichen Zielsetzungen zu verschieden sind.
Ja, gemäß EBM kann die Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) aber nicht neben der psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152) abgerechnet werden – das heißt nicht in derselben Sitzung. Rechnen Sie beide Leistungen am selben Tag ab, muss bei beiden GOP im Feld 5006 jeweils die Uhrzeit…
Hier gilt der Zeitraum ab der letzten Sitzung Rezidivprophylaxe. Anders verhält es sich bei der erneuten Beantragung einer Richtlinientherapie: Die Zwei-Jahres-Frist beginnt ab dem Datum der Mitteilung über die Beendigung der Therapie.
Die Akutbehandlung wird auf das Kontingent der Richtlinientherapie angerechnet, wenn diese innerhalb des Krankheitsfalles (siehe FAQ Nr. 363) stattgefunden hat.
Es stehen sechs zusätzliche Einheiten á 25 Minuten je Krankheitsfall (siehe FAQ Nr. 363) bei Patient:innen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie bei Patient:innen mit geistiger Behinderung (ICD-10: F70-F79) zur Verfügung.
Die Akutbehandlung dient der Symptomreduktion bei akuten Krisen und soll Patient:innen auf eine anschließende Therapie oder andere Maßnahmen vorbereiten. Jedem Patienten/jeder Patientin stehen dafür pro Krankheitsfall (siehe FAQ Nr. 363) 24 Behandlungseinheiten mit 25-minütiger Dauer zur Verfügung.
Ja, die Definition Krankheitsfall lässt dieses zu (siehe FAQ Nr. 363).
Bitte achten Sie hierbei aber grundsätzlich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V, wonach Leistungen notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
50 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde vor einer weiteren Behandlung sind verpflichtend vor einer Akutbehandlung, vor den probatorischen Sitzungen und der anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie.
Ausnahmen: Der Patient /die Patientin war vorher in stationärer oder…
Ja, wichtig ist nur, dass Sie das Gesamtkontingent (siehe FAQ 4873) nicht überschreiten.
Ein erwachsener Patient bzw. eine erwachsene Patientin hat Anspruch auf sechs Psychotherapeutische Sprechstunden mit je 25 Minuten Dauer pro Krankheitsfall. Bei Kindern und Jugendlichen können bis zu zehn Psychotherapeutische Sprechstunden mit je 25 Minuten Dauer pro Krankheitsfall…
Ja, unbedingt, sonst erfolgen keine extrabudgetäre Vergütung und keine Zuschläge.
Ja, hier gibt es weiterhin keine Begrenzung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Zuschläge sowie die gesamte Behandlung des Arztgruppenfalls werden weiterhin extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Weitere Informationen finden Sie hier.