Ja, Patient:innen haben einen Anspruch darauf, dass auf ihren Wunsch hin medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung in die elektronische Patientenakte (ePA) eingetragen werden (§ 346 Absatz 1 und Absatz 3 SGB V).
Wenn Patient:innen die Eintragung von alten Dokumenten wünschen,…
Nein, sofern Patient:innen der Praxis vorab eine Zugriffsberechtigung erteilt haben, ist es nicht erforderlich, dass diese Personen bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) anwesend sind.
Nein, die Dokumentation in der elektronischen Patientenakte entbindet nicht von der regulären Dokumentation in der von Ihnen angelegten Patientenakte.
Die elektronische Patientenakte (ePA) kann auf die folgenden Arten befüllt werden:
Ihre Patient:innen laden Daten selbst über eine App in die eigene ePA hoch oder Sie oder Ihr Praxisteam tragen die Daten in die ePA ein.
Sie können Anträge auf Neufestsetzung des Praxisbudgets (RLV/PEV) bis spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Honorarbescheides für das jeweilige Quartal stellen.
Die Anträge werden zeitnah bearbeitet. Die Entscheidung wird Ihnen unaufgefordert per Post zugehen.
Im Online-Portal erreichen Sie über den Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ „Anträge BEV/ZEV bis IV-2022 bzw. Anträge RLV/QZV ab I-2023“ eine Übersichtseite. Dort finden Sie Ihre gestellten Anträge auf Anpassung des Praxis-Euro-Volumens/Regelleistungsvolumens und die Eingangsbestätigungen…
Nein. Je Arzt/Ärztin muss ein separater Antrag gestellt werden. Sie können aber je Arzt/Ärztin mehrere Quartale oder für die Antragskategorie „Zuweisung ZEV/QZV“ mehrere ZEV/QZV gleichzeitig auswählen.
Das Antragsformular zur Anpassung des Praxisbudgets (RLV/PEV) ist seit dem 1. Mai 2022 nicht mehr gültig und wurde von der Website der KV Berlin entfernt. Sollten Sie seit dem 1. Mai 2022 einen Antrag unter Verwendung des ungültigen Antragsformulars stellen bzw. gestellt haben, kann der Antrag…
Bitte richten Sie in diesem Fall Ihren Antrag nebst der Begründung und ggf. Nachweisen formlos in Schriftform an :
Per Brief: Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abrechnung 2 / Praxisbudget und Mengensteuerung Masurenallee 6a 14057 Berlin
Per Telefax: zentral …
Anträge auf Neufestsetzung Ihres Praxisbudgets (RLV/PEV) können
niedergelassene und ermächtigte Ärzt:innen, bei angestellten Ärzt:innen der anstellende Arzt / die anstellende Ärztin, bei MVZ, Einrichtungen nach § 400 Abs. 2 SGB V und anderen ärztlich geleiteten Einrichtungen die…
Anträge zur Erhöhung Ihres Praxisbudgets bzw. zur Anpassung Ihres Praxis-EURO-Volumens (PEV)/Regelleistungsvolumens (RLV) stellen Sie über das Online-Portal der KV Berlin unter dem Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ „Anträge BEV/ZEV bis IV-2022 bzw. Anträge RLV/QZV ab I-2023“. Das…
Ja, bei der Bildung Ihres Regelleistungsvolumens werden die RLV-relevanten Fallzahlen des Vorjahresquartals berücksichtigt. Dies gilt nicht im Jahr 2022 für das PEV.
Generell jedoch muss die KV Berlin prüfen, ob der Versorgungsauftrag erbracht wurde. Das kann anhand des Leistungsbedarfes und der…
Eine Budgetierung im Jahr 2023 muss fortgeführt werden, da ohne eine Änderung durch den Gesetzgeber die Krankenkassen auch zukünftig nur eine begrenzte Gesamtvergütung für die Ärzt:innen zur Verfügung stellen werden.
Bei Nicht-GKV-Versicherten (z. B. bei Versicherten der „sonstigen Kostenträger“) zeigt Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) Ihnen an, dass die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkasse nicht möglich ist. Für diese Patient:innen kommt bis auf Weiteres das Ersatzverfahren zum Einsatz, d. h.…
Ja, seit dem 01.01.2023 wird auch der Durchschlag an die Arbeitgeber elektronisch versandt und die Patient:innen sollen den Durchschlag dann nur noch auf Wunsch ausgedruckt bekommen.
Ab dem 01.01.2023 müssen Formulare nur noch nach Wunsch des Patienten oder bei IT Störungen ausgestellt werden. Es besteht keine Verpflichtung diesbezüglich.
In diesem Fall gelten folgende Regelungen:
Wenn der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeit (eAU) aus der Praxis an die Krankenkasse nicht möglich ist, speichert das PVS die AU-Daten und versendet die eAU erneut, sobald dies wieder möglich ist. Wenn bereits beim Ausstellen…
Es gibt 2 Möglichkeiten um die eAUs zu signieren:
1. mit der Komfortsignatur
Bei diesem Verfahren können Sie mit Ihrem Heilberufsausweis (eHBA) und Ihrer 6-stelligen PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll eine eAU signiert werden, müssen Sie dies nur…
Sie können nachschauen, ob die für Sie wichtigen Krankenkassen bereits im KIM-Verzeichnisdienst aufgeführt sind. Die in dem Verzeichnis aufgeführten Krankenkassen sollten auch in der Lage sein, die eAU zu empfangen.