Ja, jeder Standort bei einer ÜBAG benötigt die kompletten Komponenten. Bezüglich der Praxisverwaltungssysteme (PVS) ist zu sagen, dass weder der Konnektor noch der VPN-Zugangsdienst ein definiertes Betriebssystem in der Praxis benötigen. Sofern das PVS ein bestimmtes Betriebssystem voraussetzt,…
Im Online-Portal haben Sie unter den Menüpunkten „Meldungen / Anträge an die KV" → „Telematik Infrastruktur" → „Bestellvorgang Praxisausweis (SMC-B)" die Möglichkeit bei einem der möglichen Kartenhersteller die Ausstellung einer SMC-B elektronisch zu beantragen. Basis sind die zu Ihrer BSNR im…
Die Vorgangsnummer ist in dem PDF-Dokument ersichtlich, welches nach Antragstellung abgespeichert oder ausgedruckt werden sollte. Wurde das PDF-Dokument nicht ausgedruckt, ist die Vorgangsnummer bei der KV Berlin zu erfragen, der Bundesdruckerei liegt die Vorgangsnummer nicht vor. Die Vorgangsummer…
Bei Fragen zu Ihrem Praxisausweis oder PIN-Brief wenden Sie sich bitte an Ihren Kartenhersteller.
Sofern der Antrag noch nicht freigegeben oder abgelehnt wurde, ist der Anbieter verpflichtet, Ihnen die Möglichkeit zum Ändern bzw. Stornieren zu geben.
Ja, gemäß §291 SGB V müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein. Für Praxen, die noch keinen Anschluss nachgewiesen haben, greift seit dem 1. März 2020 die Honorarkürzung von 2,5 Prozent.
Ja. Bis zum Ende des ersten Quartals ihrer Tätigkeitsaufnahme sollten Sie die TI installiert haben und das VSDM durchführen, um einen Honorarabzug zu verhindern.
Die erforderliche Bandbreite zur Nutzung des Vertragsstammdatenmanagements (VSDM) kann heute in den allermeisten Regionen von den gängigen Providern zur Verfügung gestellt werden. Die KV Berlin empfiehlt einen Internetanschluss mit mindestens 6 Mbit/s. Sprechen Sie Ihren Internetanbieter an, falls…
Der gesetzlichen Verpflichtung zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) gemäß §219 Absatz 2b Satz 3 SGB V können Sie nur nachkommen, indem Sie die eGKs Ihrer Patient:innen mit einem stationären Kartenterminal einlesen, das an die TI angebunden ist. Daraus ergibt sich, dass der TI-Anschluss in…
Neben einem regulären Internetanschluss benötigen Sie:
einen für die TI zugelassenen sogenannten Konnektor ein für die TI zugelassenes stationäres Kartenlesegerät (sogenanntes eHealth-Kartenterminal) eine SMC-B Karte (Praxisausweis) ggf. mobile Kartenlesegeräte sind durch ein für das VSDM…
Die einzelnen Preise lassen sich auf den Websites der Anbieter einsehen. Eine Übersicht der zugelassenen Komponenten und Dienste bietet die gematik auf ihrer Website an.
Informationen zu den TI-Komponenten sowie zur Finanzierung finden Sie außerdem hier.
Das sogenannte „Stand-alone-Szenario“ sieht eine physische Trennung von Arztsoftware und TI vor. Hierfür werden aber zwei TI-Konnektoren benötigt, von denen nur einer mit dem Internet verbunden ist. Wird eine Versichertenkarte in ein Kartenterminal gesteckt, dass mit diesem „Online-Konnektor“…
Gemäß der Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) sind von dem Zeitpunkt an, ab dem alle notwendigen technischen Komponenten in der Arztpraxis installiert sind, die Praxen verpflichtet, die Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkasse des Versicherten (VSDM) durch Nutzung der Dienste nach…
Umfassende Informationen hierzu können Sie dem „Whitepaper: Datenschutz und Informationssicherheit. Wie werden Gesundheitsdaten in der Telematikinfrastruktur geschützt?“ entnehmen.
Dies kann die KV Berlin leider nicht beantworten. Hierzu sollten Sie und Ihr Nachfolger Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen, der die TI in Ihrer Praxis eingerichtet hat. Der wird Ihnen mitteilen, welche Vertragsänderungen notwendig sind. Beim Beibehalten der BSNR werden keine neuen…
Ja, denn gemäß § 291 Abs. 2b SGB V mussten alle Leistungserbringer, die Versicherte ohne persönlichen Kontakt behandeln oder in die Behandlung des Versicherten einbezogen sind (also auch die Pathologen und Laborärzte) bis zum 30. Juni 2020 an die TI angeschlossen sein.
Informationen zu den…
Um den Anschluss an die Telematikinfrastruktur nachzuweisen, melden Sie sich bitte schnellstmöglich einmal über die TI auf dem Online-Portal der KV Berlin an. Dies wird protokolliert, die IP-Adresse wird als Anmeldung über die TI erkannt und damit weiß die KV Berlin, dass Sie angeschlossen sind.…
Die Fachgruppendurchschnitte werden im Zuge der Quartalsabrechnung ermittelt und hier auf der Website der KV Berlin veröffentlicht.
Die Zahlungen werden auf dem Kontoauszug ausgewiesen. Die Betriebskosten sind in den monatlichen Pauschalen bereits enthalten. Hier finden Sie eine Übersicht über die verwendeten Abkürzungen auf Ihrem Kontoauszug.
Für den Anspruch auf Kostenerstattung ist kein gesonderter Antrag notwendig. Die in der Vertragsarztpraxis vorhandene Konnektorversion scheint üblicherweise in der Abrechnungsdatei auf und dient der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin als Nachweis, um die Anspruchsberechtigungen für die…