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FAQ: Warum habe ich meinen Bescheid über das Praxisbudget (RLV) noch nicht erhalten?

Wenn es Veränderungen in Ihrer Praxis gab, hat das ggf. eine Neuberechnung des Praxisbudgets zur Folge. Dadurch erfolgt die Zusendung des Bescheides in dem jeweils aktuellem Quartal zu einem späteren Zeitpunkt, wird aber auf keinen Fall vergessen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab.
03.05.24
 

FAQ: Wie werden die Leistungen im Rahmen des TSVG vergütet?

Die Vergütung der Leistungen bei Vorliegen der TSVG-Konstellationen erfolgt extrabudgetär und in voller Höhe zu den Preisen der Euro-Gebührenordnung. Das heißt, dass die gesamte Behandlung der Patientin oder des Patienten durch eine Arztgruppe in dem Quartal zu festen Preisen bezahlt wird…
03.05.24
 

FAQ: Welche technischen Voraussetzungen benötige ich für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

Ab dem 1. Juli 2022 sind Sie dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse zu senden. Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie für den Versand der eAU erfüllen: Anbindung an die TI  Konnektor-Update (eHealth-Konnektor oder ePA-Konnektor)…
03.05.24
 

FAQ: Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Impfungen über eine Patient:in / einen Patienten gespeichert und den Behandlungsteilnehmer:innen zugänglich gemacht werden. Damit ist eine fall- und…
03.05.24
 

FAQ: Muss ich die elektronische Patientenakte (ePA) in meiner Praxis anbieten?

Ja, die Praxen sind angehalten, die technischen Voraussetzungen für die ePA bis zum 30. Juni 2021 zu erfüllen, da andernfalls eine Honorarkürzung in Höhe von 1 Prozent droht (§341 Abs. 6 SGB V). Sofern bei Ihnen die Kürzung aufgrund der nicht eingeführten elektronischen Patientenakte mit der…
03.05.24
 

FAQ: Welche technischen Voraussetzungen muss ich für die elektronische Patientenakte (ePA) erfüllen?

Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie für die ePA erfüllen: Anbindung an die TI Konnektor-Update ePA-Konnektor (Update-Stufe PTV 4) Update des Praxisverwaltungssystems (ePA-Modul) elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) G2 für die elektronische Signatur (QES). Einige Daten der ePA…
03.05.24
 

FAQ: Wie erhalte ich die Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) erstattet?

Die KV Berlin ist bestrebt, den bürokratischen Aufwand der Kostenerstattung möglichst gering zu halten und Ihnen die Auszahlung nach Inbetriebnahme der TI-Anbindung Ihrer Praxis zu ermöglichen. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang der Quartalsabrechnung. Es ist keine Beantragung erforderlich. Die…
03.05.24
 

FAQ: Auf welches Konto wird die Erstattung für die Telematikinfrastruktur (TI) überwiesen?

Die Erstattung erfolgt auf das bei der KV Berlin für die Haupt-BSNR geführte Honorarkonto.
03.05.24
 

FAQ: Was tue ich, wenn sich die TI-Anbindung in meiner Praxis verzögert?

Hier besteht nur die Möglichkeit, mit dem für die Installation zuständigen Systemhaus über eine schnellere Anbindung an die Telematik (TI) zu sprechen. Für die KV Berlin sind die Regeln der Anlage 32 BMV-Ä bindend. Dort ist geregelt, dass der Anspruch auf Zahlung der Pauschalen (vgl. § 6 Abs.…
03.05.24
 

FAQ: Sind die aktuell von der gematik zertifizierten Geräte auch für zukünftige TI-Anwendungen nutzbar?

Die Frage ist insbesondere für den Konnektor und die darauf laufende Software relevant. Lassen Sie sich von Ihrem Anbieter bestätigen, dass sein Konnektor per Software-Update um die avisierten zukünftigen Anwendungen (z.B. elektronische Patientenakte und eRezept) erweiterbar ist.
03.05.24
 

FAQ: Braucht in unserer ÜBAG jeder Standort die kompletten Komponenten (gleiches bzw. unterschiedliche PVS)?

Ja, jeder Standort bei einer ÜBAG benötigt die kompletten Komponenten. Bezüglich der Praxisverwaltungssysteme (PVS) ist zu sagen, dass weder der Konnektor noch der VPN-Zugangsdienst ein definiertes Betriebssystem in der Praxis benötigen. Sofern das PVS ein bestimmtes Betriebssystem voraussetzt,…
03.05.24
 

FAQ: Wie werden Praxisausweise (SMC-B) bestellt?

Im Online-Portal haben Sie unter den Menüpunkten „Meldungen / Anträge an die KV" → „Telematik Infrastruktur" → „Bestellvorgang Praxisausweis (SMC-B)" die Möglichkeit bei einem der möglichen Kartenhersteller die Ausstellung einer SMC-B elektronisch zu beantragen. Basis sind die zu Ihrer BSNR im…
03.05.24
 

FAQ: Woher bekomme ich das Passwort / die Vorgangsnummer, wenn ich die Bestellbestätigung für den Praxisausweis (SMC-B) nicht mehr habe?

Die Vorgangsnummer ist in dem PDF-Dokument ersichtlich, welches nach Antragstellung abgespeichert oder ausgedruckt werden sollte. Wurde das PDF-Dokument nicht ausgedruckt, ist die Vorgangsnummer bei der KV Berlin zu erfragen, der Bundesdruckerei liegt die Vorgangsnummer nicht vor. Die Vorgangsummer…
03.05.24
 

FAQ: Bei der Bestellung des Praxisausweises (SMC-B) ist die 14-Tagefrist abgelaufen. An wen kann ich mich jetzt wenden?

Bei Fragen zu Ihrem Praxisausweis oder PIN-Brief wenden Sie sich bitte an Ihren Kartenhersteller.
03.05.24
 

FAQ: Kann ich meine Bestellung für den Praxisausweis (SMC-B) ändern oder stornieren?

Sofern der Antrag noch nicht freigegeben oder abgelehnt wurde, ist der Anbieter verpflichtet, Ihnen die Möglichkeit zum Ändern bzw. Stornieren zu geben.
03.05.24
 

FAQ: Muss ich die Telematik (TI) einführen?

Ja, gemäß §291 SGB V müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein. Für Praxen, die noch keinen Anschluss nachgewiesen haben, greift seit dem 1. März 2020 die Honorarkürzung von 2,5 Prozent.
03.05.24
 

FAQ: Ich eröffne meine Praxis in diesem Quartal. Muss ich mich sofort an die Telematik (TI) anschließen?

Ja. Bis zum Ende des ersten Quartals ihrer Tätigkeitsaufnahme sollten Sie die TI installiert haben und das VSDM durchführen, um einen Honorarabzug zu verhindern.
03.05.24
 

FAQ: Welche Bandbreite wird zur Einrichtung der TI benötigt?

Die erforderliche Bandbreite zur Nutzung des Vertragsstammdatenmanagements (VSDM) kann heute in den allermeisten Regionen von den gängigen Providern zur Verfügung gestellt werden. Die KV Berlin empfiehlt einen Internetanschluss mit mindestens 6 Mbit/s. Sprechen Sie Ihren Internetanbieter an, falls…
03.05.24
 

FAQ: Ich habe in der Praxis keinen Internetzugang. Kann ich daher den Anschluss an die TI auch von zu Hause vornehmen?

Der gesetzlichen Verpflichtung zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) gemäß §219 Absatz 2b Satz 3 SGB V können Sie nur nachkommen, indem Sie die eGKs Ihrer Patient:innen mit einem stationären Kartenterminal einlesen, das an die TI angebunden ist. Daraus ergibt sich, dass der TI-Anschluss in…
03.05.24
 

FAQ: Was brauche ich für die TI?

Neben einem regulären Internetanschluss benötigen Sie: einen für die TI zugelassenen sogenannten Konnektor ein für die TI zugelassenes stationäres Kartenlesegerät (sogenanntes eHealth-Kartenterminal) eine SMC-B Karte (Praxisausweis) ggf. mobile Kartenlesegeräte sind durch ein für das VSDM…
03.05.24
 
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