Gehen Sie auf unserer Website auf „Für Praxen“ > „Anmelden“ oder folgen Sie diesem direkten Link zur Anmeldemaske. Die Anmeldedaten kennen Sie vom Online-Portal: Geben Sie bei „Benutzername“ die BSNR oder die LANR (immer nur die ersten sieben Stellen bei LANR-Anmeldung, bei BSNR-Anmeldung…
Melden Sie sich über die Telematikinfrastruktur (TI) oder KV-SafeNet / KV-SafeNet FLEX Connect an. Sie können entweder das Programm KVBeN3 (zum Download) oder einen aktuellen Web-Browser (Link zum Online-Portal: https://kvservices.kvberlin.kv-safenet.de) verwenden. Geben Sie als Benutzername Ihre…
Ohne Telematikinfrastruktur ist der Zugriff auf das Online-Portal nach Abschaltung des KV-FlexNet im zweiten Quartal 2023 nur noch über KV-SafeNet oder KV SafeNet FLEX Connect möglich.
Hinweis: Bei KV-SafeNet und KV-SafeNet FLEX Connect handelt es sich um kostenpflichtige Angebote von…
Bitte setzen Sie sich mit unserem Service-Center telefonisch unter 030 / 31 003-999 oder schriftlich über das Online-Kontaktformular in Verbindung.
Für das Online-Portal wurden Ihnen die Zugangsdaten per Post zugesendet. Bei Verlust der Zugangsdaten nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular des Service-Centers.
Über die BSNR melden Sie sich als Praxis an. Hier stehen Ihnen und Ihren Angestellten allgemeine Funktionen wie z.B. die Meldung/Änderung Ihrer Sprechzeiten und Kontaktdaten oder das Einreichen der Quartalsabrechnung zur Verfügung.
Nach einer LANR-Anmeldung können Sie personenbezogen z.B. eine Online-Sammelerklärung elektronisch freigeben oder weitere Anwendungen im SNK (Sicheren Netz der KVen) nutzen.
Nach der Anmeldung über BSNR oder LANR können Sie im Online-Portal mit der Chef-PIN in den Chef-Modus wechseln, um folgende Funktionen zu nutzen:
Unter „Dokumente abrufen“ haben Sie vollständigen Zugriff auf eine erweiterte Auswahl von Dokumenten, darunter die von der KV Berlin zur Verfügung…
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das Online-Kontaktformular des Service-Centers.
In begrenztem Umfang darf die Fallzahl bei Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) steigen.
Ja. Regelung nach Rechtsprechung: bis zu 25 Prozent Fallzahlsteigerung im Vergleich zu Quartalen ohne Ärzt:innen in Weiterbildung.
Gemäß § 32 SGB X wird…
Nein, weiterhin müssen bei einem vollen Sitz 25 Wochenstunden als Sprechzeit angeboten werden.
Bei einem vollen Versorgungsauftrag sind die in § 19a Absatz 1 Ärzte-ZV festgelegten Mindestsprechzeiten in Höhe von 25 Stunden wöchentlich maßgeblich; bei Teilversorgungsaufträgen entsprechend weniger. Für die Prüfung der Einhaltung dieser Mindestsprechzeiten werden die folgenden Kriterien…
Ja, es besteht die Möglichkeit eine Zweigpraxis zu eröffnen oder einen ausgelagerten Praxisraum zu betreiben.
Bitte nutzen Sie unser Antragsformular, wenn die Zweigpraxis im Planungsbereich Berlin gegründet werden soll. Ist die Zweigpraxis in einem anderen KV-Bezirk geplant, so entscheidet…
Das geltende Arbeitsrecht, insbesondere das Berliner Bildungsurlaubsgesetz gibt Auskunft zu Fortbildungstagen. Alternativ können auch Absprachen mit den Vertragsparteien erfolgen.
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) können allein beim ÄBD mitfahren, wenn bereits eine Facharzt-Anerkennung und Arztregister-Eintragung erfolgt sind. Weitere Informationen zu ÄiW im Ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie hier.
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) sind grundsätzlich nicht regressfähig. Nur bei grob fahrlässigen Handlungen kann eine Regressfähigkeit gegenüber der Praxis bestehen. Gegenüber der KV sind Praxisinhaber:innen /Vertragspartner:innen persönlich für die…
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:innen, kurz WBA) müssen die Inhalte der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin erbringen (siehe auch Logbuch). Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der Facharzt-Weiterbildung unter der persönlichen Anleitung und Verantwortung…
Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistenten, kurz WBA) arbeiten grundsätzlich unter Aufsicht der weiterbildungsbefugten Person. Daher stellen sie selbst keine Verordnungen aus. Kassenrezepte (Muster16) und Heilmittelverordnungen (Muster 13, 16, 18) werden nur von Vertragsärzt:innen…
Im Rahmen der Förderung ist die Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch Weiterbildungsassistent:innen / WBA) aus verwaltungs- und abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich auf die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung im Umfang einer Halbtagstätigkeit (mind. 19,25 Std. bis…
Für die Dauer einer Unterbrechung der Weiterbildung ist auch die daran geknüpfte Förderung unterbrochen (z. B. Mutterschutz/Elternteilzeit/Beschäftigungsverbot).
Soweit Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW/auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) höchstens sechs Wochen innerhalb eines…