Die KV Berlin hatte Sie im PID vom 24. November darüber informiert, dass die Vertreterversammlung am 23. November beschlossen hat, den Honorarverteilungsmaßstab zum 1. Januar 2024 anzupassen. Im Detail geht es um eine Kürzung der RLV-relevanten Fälle um 10 Prozent und die Absenkung der Restquote…