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FAQ: Wie werden die offenen Sprechstunden der KV Berlin gemeldet?

Die Sprechstundenzeiten und offenen Sprechstunden können über eine Maske im Online-Portal der KV Berlin eingetragen werden. Bereits im Arztregister hinterlegte Sprechzeiten können dabei eingesehen und bei Bedarf verändert werden. Die Sprechzeiten werden im Arztregister gespeichert und in der…
31.07.24
 

FAQ: In welchem Umfang muss ich mindestens tätig sein, um meinem Versorgungsauftrag gerecht zu werden?

Bei einem vollen Versorgungsauftrag sind die in § 19a Absatz 1 Ärzte-ZV festgelegten Mindestsprechzeiten in Höhe von 25 Stunden wöchentlich maßgeblich; bei Teilversorgungsaufträgen entsprechend weniger. Für die Prüfung der Einhaltung dieser Mindestsprechzeiten werden die folgenden Kriterien…
31.07.24
 

FAQ: Kann ich an einem anderen Standort eine Filiale bzw. Zweigpraxis meiner Praxis eröffnen?

Ja, es besteht die Möglichkeit eine Zweigpraxis zu eröffnen oder einen ausgelagerten Praxisraum zu betreiben. Bitte nutzen Sie unser Antragsformular, wenn die Zweigpraxis im Planungsbereich Berlin gegründet werden soll.  Ist die Zweigpraxis in einem anderen KV-Bezirk geplant, so entscheidet…
31.07.24
 

FAQ: Wann bekomme ich meine Lebenslange Arztnummer (LANR)?

Mit der Eintragung in das Arztregister wird noch keine Lebenslange Arztnummer ( LANR) vergeben. Sie bekommen zunächst eine Eintragungsnummer (ENR). Die LANR wird erst mit Aufnahme einer vertragsärztlichen / kassenärztlichen Tätigkeit in Anstellung oder eigener Zulassung vergeben. Diese Vergabe…
31.07.24
 

FAQ: Wo kann ich mich über meine Eintragung auf der Warteliste für eine Zulassung informieren?

Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Platz auf der Warteliste wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail (arztregister@kvberlin.de) an das Arztregister der KV Berlin. Die Informationen zu den Sprechzeiten und Telefonnummern finden Sie hier.
31.07.24
 

FAQ: Wer oder was regelt die Frage nach Fortbildungstagen?

Das geltende Arbeitsrecht, insbesondere das Berliner Bildungsurlaubsgesetz gibt Auskunft zu Fortbildungstagen. Alternativ können auch Absprachen mit den Vertragsparteien erfolgen.
31.07.24
 

FAQ: Ist für Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) die Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) alleine möglich?

Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) können allein beim ÄBD mitfahren, wenn bereits eine Facharzt-Anerkennung und Arztregister-Eintragung erfolgt sind. Weitere Informationen zu ÄiW im Ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie hier.
31.07.24
 

FAQ: Sind Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) regressfähig?

Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) sind grundsätzlich nicht regressfähig. Nur bei grob fahrlässigen Handlungen kann eine Regressfähigkeit gegenüber der Praxis bestehen. Gegenüber der KV sind Praxisinhaber:innen /Vertragspartner:innen persönlich für die…
31.07.24
 

FAQ: Was dürfen Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) machen?

Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:innen, kurz WBA) müssen die Inhalte der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin erbringen (siehe auch Logbuch). Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der Facharzt-Weiterbildung unter der persönlichen Anleitung und Verantwortung…
31.07.24
 

FAQ: Dürfen Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) Rezepte und andere Formulare rechtsgültig unterschreiben?

Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistenten:innen, kurz WBA) arbeiten grundsätzlich unter Aufsicht der weiterbildungsbefugten Person. Daher stellen sie selbst keine Verordnungen aus. Kassenrezepte (Muster16) und Heilmittelverordnungen (Muster 13, 16, 18) werden nur von…
31.07.24
 

FAQ: Wie können Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) nach den Regelungen der KV Berlin in Teilzeit arbeiten?

Im Rahmen der Förderung ist die Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch Weiterbildungsassistent:innen / WBA) aus verwaltungs- und abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich auf die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung im Umfang einer Halbtagstätigkeit (mind. 19,25 Std. bis…
31.07.24
 

FAQ: Wie lang zahlt die KV bei Unterbrechung der Weiterbildung die finanzielle Förderung weiter?

Für die Dauer einer Unterbrechung der Weiterbildung ist auch die daran geknüpfte Förderung unterbrochen (z. B. Mutterschutz/Elternteilzeit/Beschäftigungsverbot). Soweit Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW/auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) höchstens sechs Wochen innerhalb eines…
31.07.24
 

FAQ: Gibt es so etwas wie eine „Vertreter:innenrichtlinie“ oder „Assistenten:innenrichtlinie“ bei der KV Berlin?

Es existiert eine Verwaltungsrichtlinie zur Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung zur Anstellung von Weiterbildungsassistent:innen und auf finanzielle Förderung und eine Verwaltungsrichtlinie zur Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung einer Vertretung oder eines Sicherstellungs- bzw.…
31.07.24
 

FAQ: Dürfen Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) weiterbildungsbefugte Personen vertreten?

Generell gilt: Die Weiterbildung muss unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzt:innen erfolgen. Damit müssen ÄiW (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) beispielsweise zur gleichen Zeit Urlaub nehmen wie die weiterbildungsbefugte Person. Nach den Vorschriften der jeweils geltenden…
31.07.24
 

Dienste in den KV-Notdienstpraxen: Ihr Feedback

Kontakt Abteilungsleitung Volker Wiggers Büro Praxismanagement Björn Großmann / Anja Wagner / Jan Warbein 030 31 003-602 ndp@kvberlin.de Bitte Bürozeiten beachten: Mo. bis Fr.: 10.00 – 13.00 Uhr 
30.07.24
 

oKFE-RL

Die Kassenärztlichen Vereinigungen übernehmen für die Evaluation die Funktion der Datenannahmestellen und leiten die Daten zur datenschutzkonformen Verschlüsselung (Pseudonymisierung) an eine unabhängige Vertrauensstelle weiter. Anhand der Daten kann anschließend eine zentrale Stelle die…
30.07.24
 

Entlastungsassistent: Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Entlastungs-/ Sicherstellungsassistenten nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

längerfristige Vertretung, Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Entlastungs-/ Sicherstellungsassistenten nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Zulassungsbezirk Berlin-Bundeshauptstadt
29.07.24
 

Vertretung: Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Praxisorganisation; längerfristige Vertretung, Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Zulassungsbezirk Berlin-Bundeshauptstadt
29.07.24
 

Entlastungsassistent: Wichtige Informationen Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Entlastungs-/Sicherstellungsassistenten

längerfristige Vertretung, Wichtige Informationen Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Entlastungs-/Sicherstellungsassistenten
29.07.24
 

Anlage 6 zum Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde - M1": Teilnahmeerklärung Arzt

Anlage 6: Teilnahmeerklärung Arzt zum Rahmenvertrag "Mädchensprechstunde - M1" zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsbverband der Frauenärzte e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung vom 23.04.2024 mit Wirkung zum 01.05.2024
29.07.24
 
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