Die Sprechstundenzeiten und offenen Sprechstunden können über eine Maske im Online-Portal der KV Berlin eingetragen werden. Bereits im Arztregister hinterlegte Sprechzeiten können dabei eingesehen und bei Bedarf verändert werden. Die Sprechzeiten werden im Arztregister gespeichert und in der…
Bei einem vollen Versorgungsauftrag sind die in § 19a Absatz 1 Ärzte-ZV festgelegten Mindestsprechzeiten in Höhe von 25 Stunden wöchentlich maßgeblich; bei Teilversorgungsaufträgen entsprechend weniger. Für die Prüfung der Einhaltung dieser Mindestsprechzeiten werden die folgenden Kriterien…
Ja, es besteht die Möglichkeit eine Zweigpraxis zu eröffnen oder einen ausgelagerten Praxisraum zu betreiben.
Bitte nutzen Sie unser Antragsformular, wenn die Zweigpraxis im Planungsbereich Berlin gegründet werden soll. Ist die Zweigpraxis in einem anderen KV-Bezirk geplant, so entscheidet…
Mit der Eintragung in das Arztregister wird noch keine Lebenslange Arztnummer ( LANR) vergeben. Sie bekommen zunächst eine Eintragungsnummer (ENR). Die LANR wird erst mit Aufnahme einer vertragsärztlichen / kassenärztlichen Tätigkeit in Anstellung oder eigener Zulassung vergeben. Diese Vergabe…
Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Platz auf der Warteliste wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail (arztregister@kvberlin.de) an das Arztregister der KV Berlin. Die Informationen zu den Sprechzeiten und Telefonnummern finden Sie hier.
Das geltende Arbeitsrecht, insbesondere das Berliner Bildungsurlaubsgesetz gibt Auskunft zu Fortbildungstagen. Alternativ können auch Absprachen mit den Vertragsparteien erfolgen.
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) können allein beim ÄBD mitfahren, wenn bereits eine Facharzt-Anerkennung und Arztregister-Eintragung erfolgt sind. Weitere Informationen zu ÄiW im Ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie hier.
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) sind grundsätzlich nicht regressfähig. Nur bei grob fahrlässigen Handlungen kann eine Regressfähigkeit gegenüber der Praxis bestehen. Gegenüber der KV sind Praxisinhaber:innen /Vertragspartner:innen persönlich für die…
Die Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:innen, kurz WBA) müssen die Inhalte der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin erbringen (siehe auch Logbuch). Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der Facharzt-Weiterbildung unter der persönlichen Anleitung und Verantwortung…
Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistenten:innen, kurz WBA) arbeiten grundsätzlich unter Aufsicht der weiterbildungsbefugten Person. Daher stellen sie selbst keine Verordnungen aus. Kassenrezepte (Muster16) und Heilmittelverordnungen (Muster 13, 16, 18) werden nur von…
Im Rahmen der Förderung ist die Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch Weiterbildungsassistent:innen / WBA) aus verwaltungs- und abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich auf die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung im Umfang einer Halbtagstätigkeit (mind. 19,25 Std. bis…
Für die Dauer einer Unterbrechung der Weiterbildung ist auch die daran geknüpfte Förderung unterbrochen (z. B. Mutterschutz/Elternteilzeit/Beschäftigungsverbot).
Soweit Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW/auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) höchstens sechs Wochen innerhalb eines…
Es existiert eine Verwaltungsrichtlinie zur Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung zur Anstellung von Weiterbildungsassistent:innen und auf finanzielle Förderung und eine Verwaltungsrichtlinie zur Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung einer Vertretung oder eines Sicherstellungs- bzw.…
Generell gilt: Die Weiterbildung muss unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzt:innen erfolgen. Damit müssen ÄiW (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) beispielsweise zur gleichen Zeit Urlaub nehmen wie die weiterbildungsbefugte Person.
Nach den Vorschriften der jeweils geltenden…
Kontakt
Abteilungsleitung Volker Wiggers
Büro Praxismanagement Björn Großmann / Anja Wagner / Jan Warbein 030 31 003-602 ndp@kvberlin.de
Bitte Bürozeiten beachten: Mo. bis Fr.: 10.00 – 13.00 Uhr
Die Kassenärztlichen Vereinigungen übernehmen für die Evaluation die Funktion der Datenannahmestellen und leiten die Daten zur datenschutzkonformen Verschlüsselung (Pseudonymisierung) an eine unabhängige Vertrauensstelle weiter. Anhand der Daten kann anschließend eine zentrale Stelle die…