Ja, es gehört zu Ihrer vertragsärztlichen Pflicht sämtliche Umstände, die für die Gewährung von Abschlagszahlungen von Bedeutung sind, der KV unverzüglich mitzuteilen. Beachten Sie, dass daraus kein Anspruch auf individuelle Anpassung des Abschlages innerhalb desselben Quartals resultiert.
Die Abschlagszahlung darf nicht höher sein als der maximal berechnete Abschlag gemäß Abrechnungsordnung der KV Berlin. Der maximale Betrag wird Ihnen in der Abfrage angezeigt.
Neupraxen können zunächst keine Abschläge über das Online-Portal an die KV melden.
Weitere Informationen…
Nein. Neupraxen können zunächst keine Abschläge über die Abfrage im Online-Portal an die KV melden. Das Verfahren bleibt wie bisher: Neu an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzt:innen melden bis zur Einreichung der zweiten Quartalsabrechnung ihre Fallzahlen telefonisch an die für…
Nein. Die Abschlagszahlung darf nicht höher sein als der von der KV berechnete maximale Abschlag. Der maximale Betrag wird Ihnen in der Abfrage im Online-Portal angezeigt.
Weitere Informationen zur Anpassung einer Abschlagszahlung finden Sie in der FAQ Nr. 29.
Um Abschlagszahlungen zu erhalten, müssen Sie eine selbstschuldnerische Bürgschaft als Sicherheitsleistung beibringen.
Sind die Gesellschafter Ihres MVZ ausschließlich natürliche Personen, geben Sie der KV Berlin eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung zur Sicherung von Forderungen der…
Nein, der neue Honorarverteilungsmaßstab (HVM) hat erst mal keine Auswirkungen auf die Abschlagszahlung. Die Höhe der Abschlagszahlung wird auf der Basis der letzten vier abgerechneten Quartale berechnet.
Die Abschlagszahlung wird zum drittletzten Bankarbeitstag ausgezahlt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hinweis: Der 24. Dezember und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage.
Bitte melden Sie die Fallzahlen telefonisch an die für Sie zuständige Ansprechperson des Arztkontokorrentteams oder per E-Mail (arztkontokorrent@kvberlin.de) zwischen dem 15. - 18. eines Monats.
Psychotherapeut:innen melden bitte die von der Krankenkasse genehmigten Wochenstunden.
Ärzte:innen: Der Abschlag errechnet sich wie folgt: Sie melden uns zwischen dem 15. - 18. monatlich Ihre Fallzahl, welche auf das Quartal hochgerechnet wird. Der Wert wird dann mit dem festgelegten Fallwert multipliziert.
Psychotherapeuten: innen: Der Abschlag errechnet sich aus…
Eine aktuelle Übersicht der Verwaltungskostenumlage finden Sie hier.
Über das Online-Portal unter dem Menüpunkt „Meldungen/Anträge an die KV>Abschlagszahlung“ können Sie Ihre Abschlagszahlung einfach und schnell im Rahmen Ihrer maximalen Abschlagshöhe reduzieren.
Nach Login mit BSNR und anschließender Eingabe der Chef-PIN kann dort die gewünschte Abschlagssumme…
In begrenztem Umfang darf die Fallzahl bei Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) steigen.
Ja. Regelung nach Rechtsprechung: bis zu 25 Prozent Fallzahlsteigerung im Vergleich zu Quartalen ohne Ärzt:innen in Weiterbildung.
Gemäß § 32 SGB X wird…
Nein, weiterhin müssen bei einem vollen Sitz 25 Wochenstunden als Sprechzeit angeboten werden.
Für Ärzt:innen in Weiterbildung/Weiterbildungsassistent:innen werden die Kosten nicht erstattet, weil sie nicht den Status von Vertragsärzt:innen/Vertragspsychotherapeut:innen haben.
Die Finanzierung eines elektronischen Heilberufsausweises/elektronischen Psychotherapeutenausweises…
Genehmigte Assistent:innen i.S.d. § 32 Ärzte-ZV können als Ärzt:innen/Psychotherapeut:innen grundsätzlich einen elektronischen Heilberufsausweis/elektronischen Psychotherapeutenausweis (eHBA/ePtA) bei der Ärztekammer/Psychotherapeutenkammer beantragen. Assistent:innen sind zu einem eigenen…
Vertreter:innen benötigen einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA/ePtA) und können nicht den Ausweis des/der Vertretenen nutzen, um beispielsweise eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder elektronisches Rezept (eRezept) zu erstellen oder eine elektronische…
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. elektronische Psychotherapeut:innenausweis (ePtA) muss direkt beim jeweiligen Vertrauensdienstanbieter beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Psychotherapeutenkammer Berlin.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. elektronische Arztausweis muss zunächst bei der Ärztekammer Berlin beantragt werden. Wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu bestellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website…
Ja, auch für niedergelassene Psychotherapeut:innen ist der elektronische Heilberufsausweis bzw. elektronische Psychotherapeutenausweis (eHBA/ePtA) verpflichtend, da er einerseits als Sichtausweis dient und andererseits zur Identifikation im elektronischen Gesundheitswesen notwendig ist. Nur mit…
Nein, der Praxisausweis (SMC-B) muss nicht gesperrt werden, da Karteninhaber die BAG oder das MVZ ist. Es empfiehlt sich aber eine Prüfung, ob die Zugriffsdaten auf das Portal des Kartenherstellers nur der antragsstellenden Person oder auch anderen Personen der Praxis bekannt sind.