Vor planbarer Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie) besteht ab 1. Januar 2023 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Zweitmeiner müssen bei der KV Berlin eine Genehmigung beantragen.
Termine, die durch die Terminservicestelle (TSS) oder Hausärzt:innen vermittelt wurden, werden ab dem 1. Januar höher vergütet. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Details geeinigt.
Neue ambulante Eingriffe und höhere Vergütungen – KBV und GKV-Spitzenverband haben zu Januar 2023 EBM-Änderungen beschlossen, um das ambulante Operieren zu fördern.
Ab dem 1. Januar müssen Telemedizinische Zentren Daten für die jährliche Jahresstatistik zum Telemonitoring Herzinsuffizienz erheben. Zudem treten in diesem Bereich mehrere EBM-Änderungen in Kraft.
Ab dem 1. Januar müssen Praxen gesetzlich Versicherten keine zweite ausgedruckte AU-Bescheinigung mehr aushändigen. Arbeitgeber rufen diese digital bei der Krankenkasse ab.
Die KBV stellt labordiagnostische Empfehlungen als neuen Service für die Praxis bereit und beginnt mit zwei Ausgaben zur Labordiagnostik bei Schilddrüsenerkrankungen.
Die audiometrische Untersuchung stellt ab dem 1. Januar 2023 kein Genehmigungsverfahren mehr dar, weshalb eine Antragstellung entfällt. Auch das audiometrische Wartungsprotokoll entfällt ab Q1/2023.
Für die Wochen ab dem 26. Dezember und 2. Januar müssen Praxen den Impfstoff bis zum 20. Dezember auf zwei Rezepten bestellen. Die Auslieferung des COVID-19-Impfstoff von Sanofi verzögert sich.
Mit Start der AKI-RL zum 1. Januar werden neue Leistungen zur Potenzialerhebung und Verordnung in den EBM aufgenommen. Die Abrechnung ist nur mit Genehmigung der KV Berlin möglich.
Die Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement für das Erfassungsjahr 2022 findet von Anfang Januar bis voraussichtlich Mitte Februar 2023 statt.
Eingeschränkter Anspruch auf Bürgertests seit 25. November, abgesenkte Vergütung ab 1. Dezember und keine präventiven Coronatests ab März 2023 – das sieht die neue Coronavirus-Testverordnung vor.
Für erste Fragen zur Kindergesundheit bietet die BKK Schwangeren eine U0 an. Am „Hallo Baby“-Vertrag teilnehmende Gynäkolog:innen bekommen eine Vergütung, wenn sie auf diese Beratung hinweisen.
Angepasste Betreuungspauschalen und Strukturen – für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 treten rückwirkend zum 1. Oktober Änderungen in Kraft, für das DMP Diabetes mellitus Typ 1 zum 1. Januar 2023.
Voraussichtlich ab April 2023 darf diese besondere Form der Strahlentherapie für die Behandlung von Vestibularisschwannomen zu Lasten der GKV vorgenommen werden.
Praxen können ab sofort den für Kinder an die BA.4/BA.5-Virusvarianten angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer bestellen. Der Impfstoff kann für Auffrischimpfungen eingesetzt werden.