Hausärzt:innen können Versicherten der KKH und HEK seit dem 1. November neue übergreifende Vorsorgeleistungen anbieten und gegenüber der KV Berlin abrechnen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Ein Vertrag mit dem Land Berlin ermöglicht es, dass niedergelassene Ärzt:innen im Rahmen der Verbeamtung von Lehrkräften den Gesundheitszustand feststellen und eine ärztliche Empfehlung abgeben.
Nur wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, empfiehlt die STIKO eine COVID-19-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren.
Der neu genehmigte Netzverbund des Praxisnetzes PIBB ermöglicht Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, Behandlungsleistungen nach der KSVPsych-RL zu erbringen und abzurechnen.
Die AOK Nordost hat zum 1. Januar 2023 die Anlage 1 des „Frühbehandlungsstrukturvertrags“, die die abrechenbaren Leistungen zur Darmkrebsfrüherkennung regelt, gekündigt.
Die beiden Grundlagenwerke des Qualitätsmanagementverfahrens QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen® sind umfassend aktualisiert worden. Die überarbeiteten Versionen sind nun erhältlich.
Explodierende Energiekosten und die massiven Kostensteigerungen durch die hohe Inflationsrate – wie groß der Druck auf die Praxen ist, zeigt eine aktuelle Umfrage der KV Berlin.
Der Kleinkinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer kann ab sofort bestellt werden und wird ab dem 7. November ausgeliefert. Der Impfstoff von Moderna kann noch nicht an Kleinkinder verimpft werden.
Europäische Kommission: COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Säuglinge und Kleinkinder zugelassen; BA.4/BA.5-Impfstoff von Moderna erhält Zulassung für Auffrischimpfung.
Nach neuen Hinweisen des Chaos Computer Clubs (CCC) zum Konnektortausch: Betroffene Praxen müssen Konnektoren austauschen. Software des CCC stellt leider keine Alternative dar.